Salzburg und Bayern: In Corona-Zeiten so nah und doch so fern

20.04.2020

Grenzkontrolle (c) Land Salzburg Neumayr.
Grenzkontrolle aufrecht

Das „Dichtmachen“ der Grenzen zwischen Österreich und Deutschland macht deutlich, wie sehr die Nachbarregionen zusammengewachsen sind – wirtschaftlich, verkehrsmäßig, aber auch persönlich. Ein Großteil der Fragen an die Mitarbeiter der Corona-Hotline des Landes dreht sich um Fragen des Grenzübertritts. Hier ein paar Daten und Fakten -  diese und noch viele Informationen mehr findet man auf der Internetseite des Landes Salzburg.

Seit die Grenze zwischen Österreich und Deutschland geschlossen ist, außer für Berufspendler und Schlüsselberufe, gibt es zahllose individuelle Probleme. Sie alle versucht die Hotline des Landes Salzburg aufzuklären. Diese Infos gibt es auch unter www.salzburg.gv.at/corona-virus.

Beispiele aus der Praxis betreffen neben den zahlreichen Pendleranfragen häufig Familien, die durch Grenzschließung betroffen sind, oder Tierbesitzer, die etwa ein Pferd über der Grenze eingestellt haben. Viele individuelle Fragestellungen, die da auf die Corona-Hotline des Landes unter der Telefonnummer +43 662 8042 4450 einprasseln, sobald es sich um die Bereiche handelt, die von den Berufspendlern oder Schlüsselberufen – diese dürfen über die Grenze – abweichen. Ganz nach dem Motto: Es gibt (fast) nichts, was es nicht gibt. Doch man ist bemüht, jeder und jedem weiterzuhelfen.

Beispiel 1: Väter dürfen ihre minderjährigen Kinder besuchen 

Ein in Deutschland lebender Mann möchte gerne seine minderjährigen Kinder, die in Österreich wohnen, besuchen. „Nach eingehender Prüfung und Abstimmung zwischen dem Sozial-, Familien- und Justizministerium wurde geklärt, dass dies unter die Ausnahmebestimmung für die Betreuung und Hilfestellung von unterstützungsbedürftigen Personen fällt. Kinder dürfen daher zu einem Elternteil, bei dem sie nicht oder nicht hauptsächlich wohnen, gebracht und auch von dort wieder abgeholt werden“, berichtet eine Mitarbeiterin der Corona-Hotline. Neuerdings gibt es für solche Fälle ein eigenes Formular „Eigenerklärung Familie“, das auf der Landes-Website unter www.salzburg.gv.at/grenzverkehr abgerufen werden kann.

Beispiel 2: Helfende Omas, leider nein

Anderes gilt für eine Mutter aus Deutschland, die ihren 26jährigen Sohn in Salzburg besuchen möchte, oder Großmütter, die nach Österreich kommen und den Schwiegersohn unterstützen und helfen wollen, weil ihre Tochter ein Baby bekommen hat. „Das fällt nicht unter besonders zu berücksichtigenden Gründen im familiären Kreis“, so die Hotline-Mitarbeiterin. Gegengleich ist es auch Österreichern nicht möglich, Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen, zu besuchen. 

Beispiel 3: Pferde können vom Besitzer versorgt werden

Schwierigkeiten bereiten auch Tiere, die grenznah versorgt werden müssen. „Uns hat eine Dame angerufen, die in Freilassing wohnt und ihr Pferd in Anif in einem Pferdestall untergebracht hat. Hier ist die Einreise nach Österreich mit einem speziellen Formular ebenfalls möglich“, konnte die Mitarbeiterin klären.

Beispiel 4: Der Lebensgefährte in Bayern

Sprengen Beziehungen sozusagen Grenzen, dann war es bis vor kurzem nicht möglich, sich zu sehen. Wohnt der Lebensgefährte beispielsweise in Bayern und will seine langjährige Freundin im Flachgau besuchen, war für ihn bis vor kurzem bei der Einreise Schluss. Jetzt darf er nach Österreich einreisen, wenn er glaubhaft machen kann, dass diese Beziehung sozusagen eine feste ist. Die Möglichkeiten sind dabei durchaus kreativ: gemeinsame Fotos, das Facebook-Profil, ein Anruf, der aufklärend wirkt, jedenfalls helfen Meldezettel-Kopien des Besuchten. Übrigens: Wenn man dann als deutscher Staatsbürger wieder zurück nach Bayern möchte, muss man sich vorab bei den Behörden dort genau erkundigen, unter welchen Umständen das möglich ist. 

 

 

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