SalzburgerLand: Einzelne Gemeinden unter Corona-Quarantäne

18.03.2020

Dorfgastein (c) Gasteinertal Tourismus GmbH
Dorfgastein

Ab heute Mitternacht stehen Flachau, das Großarltal und das Gasteinertal unter Quarantäne. Bis dahin müssen alle ohne festen Wohnsitz in den betroffenen Gemeinden diese verlassen. Innerhalb gelten die bisherigen Ausgangsbeschränkungen und Verhaltensregeln. Hier die wichtigsten Punkte der Verordnung auf einen Blick. Sie gilt vorerst bis 31. März. 

  • Das Gasteinertal steht unter Quarantäne, ebenso das Großarltal und die Gemeinde Flachau.
  • Ausgenommen von der Sperre der Zu- und Abfahrt sind unter anderem Einsatzorganisationen, Zulieferer mit Versorgungsgütern, Müllabfuhr, Straßendienst, Strom- und Wasserversorgung sowie öffentliche Verkehrsmittel.
  • Erlaubt sind darüber hinaus Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge und Alten- und Krankenpflege wie zum Beispiel die Dialyseversorgung.

Jedenfalls ist die medizinische Versorgung und jene mit Lebensmitteln garantiert.

Pendeln nur für Schlüsselberufe 

Die Quarantäne-Gemeinden verlassen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner nur dann, wenn sie nachweislich in Einrichtungen tätig sind, deren Betrieb für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgung erforderlich ist. Zufahren dürfen nur Personen mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Quarantäne außerhalb der betroffenen Gemeinden aufhalten.

Ausnahme für Pflegepersonal nach Rücksprache mit dem Dienstgeber 

Im Falle zum Beispiel von Pflegekräften, die aus den Quarantäne-Regionen ein- oder auspendeln, muss Rücksprache mit dem Dienstgeber gehalten werden, ob die Person unverzichtbar ist und welche entsprechenden Schutzvorkehrungen eingehalten werden müssen. Auch hier gilt, dass man den Gesundheitszustand laufend beobachten muss.

Ausgangsbeschränkungen gelten weiterhin

Innerhalb der isolierten Gebiete gelten die Ausgangsbeschränkungen. Es gibt nur vier Gründe, die ein Verlassen der eigenen Wohnung rechtfertigen:

  • um dem Beruf nachzugehen
  • um Dinge des täglichen Bedarfs einzukaufen
  • um andere zu unterstützen, die nicht in der Lage sind, sich selber zu versorgen
  • Spazieren gehen oder Sport im Freien, aber nur mit Menschen, in deren Gesellschaft man lebt.

 ÖBB-Korridorverkehr im Gasteinertal 

Der ÖBB-Fernverkehr wird ab morgen in den Bahnhöfen des Gasteinertals durchfahren, die Nahverkehrszüge in der Früh und am Abend werden nur zwischen Schwarzach-St. Veit und Freilassing geführt. Der Autoreisezugverkehr der Tauernschleuse zwischen Böckstein und Mallnitz wird bis auf Weiteres eingestellt. 

Busse pendeln innerhalb

Die Buslinie 550 wird innerhalb des Gasteinertals zwischen Dorfgastein und Böckstein nach Samstag-Fahrplan geführt, ebenso die Buslinie 555 zwischen Bad Hofgastein und Bad Gastein. Die Buslinien 557, 558, 559 (Ortsverkehr Bad Hofgastein) verkehren im Ferienfahrplan. Im Großarltal verkehrt die Buslinie 540 als Binnenlinie zwischen Großarl und Hüttschlag nach Samstag-Fahrplan. In Flachau wird die Buslinie 522 eingestellt und die Buslinie 520 Radstadt - Altenmarkt - Wagrain - St. Johann hält während der Quarantänezeit nicht auf Flachauer Gemeindegebiet. Über die restlichen Zubringerlinien innerhalb des Gasteinertals laufen die Abstimmungen mit den Bürgermeistern.

Abgereiste Gäste sollen Sozialkontakte meiden

Nach Bekanntwerden der Quarantäne haben sich viele Gäste und Skifahrer bei den Hotlines gemeldet, die in letzter Zeit in den drei Regionen waren, wie sie nun weiter verfahren sollen. Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz dazu: „Bitte die Regeln, die ganz allgemein gelten, nämlich die sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und zu Hause zu bleiben, einhalten und laufend den Gesundheitszustand beobachten. Wenn Symptomeauftreten, dann bitte den Hausarzt telefonisch kontaktieren oder die 1450 wählen.

Flachau: Gäste sollen sich freiwillig 14 Tage isolieren

Der Flachauer Bürgermeister Thomas Oberreiter bittet alle Gäste, die sich in den letzten zehn Tagen in der Gemeinde aufgehalten haben, um eine freiwillige zweiwöchige Quarantäne: „Diese direkt betroffenen Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert, auch sämtliche Personen, mit denen sie während und seit ihrer Rückkehr aus Flachau persönlich in Kontakt gekommen sind, zu informieren. Die Gäste haben es durch ihr Verhalten in der Hand, ob sie auch andere Menschen anstecken oder Verantwortung übernehmen und in freiwilliger Quarantäne bleiben“, so der Bürgermeister.

zurück