SalzburgerLand Maßnahmen zur Corna-Eindämmung aus dem Cluster St. Wolfgang

28.07.2020

Corona-Virus (C) pixabay
Corona-Virus

Nach dem vermehrten Auftreten von positiven Covid-19-Fällen unter Tourismus-Praktikanten in St. Wolfgang (Oberösterreich), hat das Land Salzburg vorsorglich eine Maskenpflicht für Tourismus-Mitarbeiter in den angrenzenden Salzburger Gemeinden angeordnet. „Damit wir Klarheit haben, werden darüber hinaus die Praktikanten in Tourismusbetrieben in St. Gilgen und Strobl getestet“, erklärte Landeshauptmann Wilfried Haslauer heute Abend.

Die Maßnahme dient zudem als Vorsorge, um eine mögliche weitere Ausbreitung einzudämmen. Die Tests finden auf freiwilliger Basis statt und werden ab morgen, Dienstagnachmittag, durchgeführt. Gestern, Sonntag, wurden vier Personen, die mit dem Freizeit-Cluster im oberösterreichischen St. Wolfgang in Verbindung stehen und ihren Wohnsitz im Bundesland Salzburg haben, positiv getestet. Die Durchtestung der insgesamt 18 Kontaktpersonen hat bisher keinen neuen positiven Covid-19-Fall ergeben.

Nachdem am vergangenen Wochenende dutzende Covid-19-Fälle in St. Wolfgang (Oberösterreich) bekannt wurden, trifft das Land Salzburg vorsorglich Maßnahmen zur bestmöglichen Vermeidung von Ansteckungen in den benachbarten Salzburger Tourismusgemeinden. So müssen ab heute in Strobl und St. Gilgen sämtliche Mitarbeiter mit Gästekontakt einen Mund-Nasen-Schutz verwenden. Allen anderen Betrieben der Freizeitbranche im Bundesland wird empfohlen, das freiwillig ebenso zu handhaben.

„In Anbetracht der Entwicklungen in der Wolfgangsee-Region wird in den Orten Strobl und St. Gilgen eine Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tourismus verhängt, welche direkten Kontakt mit Gästen pflegen. Damit wollen wir das Sicherheitsgefühl und die Sensibilität stärken und bewusst ein Zeichen setzen, denn der Mund-Nasen-Schutz hat auch einen wichtigen psychologischen Effekt“, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer und appelliert an alle Tourismusbetriebe im Bundesland: „Ich ersuche alle, auch weiterhin auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes zu setzen, da sich diese Maßnahme gut bewährt.“ Die Verordnungen gelten ab heute bis 31. August.

Fahrplan zur Vorbeugung und Eindämmung

Gemeinsam mit den Bezirksverwaltungsbehörden und der Tourismusbranche wurden vom Land Salzburg bereits ein alltagstauglicher Fahrplan zur Prävention und Eindämmung von Corona-Infektionen in der Sommersaison erarbeitet. Ausgearbeitet wurden sowohl Notfallpläne wie bei Covid-19-Fällen konkret vorzugehen ist als auch Checklisten, wie für den Betrieb, die Einrichtung oder die Veranstaltung maßgeschneiderte Sicherheitspläne ausgearbeitet werden. „Mir ist es wichtig, dass wir Betroffene und Verantwortliche mit dem Wissen der Fachleute bestmöglich in der Praxis unterstützen“, so Landeshauptmann Haslauer. Die Pläne werden bei Bedarf laufend aktualisiert.

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