Gelbe Engel & Co.
Allen Anzeichen nach wird der
Bund in Kürze die Vereinbarung zur Regelung der Flugrettung mit den
Ländern kündigen. Ab Zeitpunkt der Kündigung tritt eine sechsmonatige Frist in
Kraft, in der der Bund noch für die Bereitstellung der Flugrettung
verantwortlich ist. Nach Ablauf dieser Frist ist es Aufgabe der Länder, die
Flugrettung selber zu regeln. Salzburgs Politik gibt jetzt
grünes Licht für das Rote Kreuz – nach dem Salzburger Rettungsgesetz die
einzige anerkannte Rettungsorganisation in Salzburg –, die Aufgaben der
Flugrettung künftig zu koordinieren. Das Rote Kreuz wird Aufgabe in enger
Abstimmung mit der Bergrettung wahrnehmen.
So soll die Flugrettung künftig
aus einer Hand geregelt werden. Künftig wird alles nur mehr über
"eine" Verrechnungsstelle – über das Rote Kreuz Salzburg – geregelt.
Unterschiedliche Tarifverrechnungen bei medizinisch notwendigen
Hubschraubertransporten werden der Vergangenheit angehören.